Widerrufsbelehrung vor Besichtigung oder Exposeversand

Die Belehrung über das Widerrufsrecht für Verbraucher ist vom Gesetzgeber vor Aufnahme der Beratungsdienstleistung gesetzlich vorgeschrieben. Klicken Sie hier wenn Sie mit dem Thema bereits vertraut sind. 

Warum braucht es eine Widerrufsbelehrung - Kurz erklärt:
Finanzhaus Sedlmeier Widerrufsbelehrung Compressor

„Warum braucht es Widerrufserklärung obwohl ich noch gar nichts gekauft habe? Ich möchte die Immobilie nur mal ansehen“ – Diese Frage stellt sich wohl jeder. Es gibt genaue Vorgaben, die wir Makler in Bezug auf Immobilienanzeigen und Exposés einhalten müssen. Seit dem 13. Juni 2014 müssen Makler vor dem Exposé eine Widerrufsbelehrung verschicken, wenn sich Kaufinteressenten näher zu einer Immobilie informieren möchte. Nach § 355 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) müssen Immobilienmakler ihre Kunden auch im Fernabsatzgeschäft (also z.B. online) über ihr Widerrufsrecht aufklären – ähnlich wie im Onlinehandel. Das Widerrufsrecht umfasst eine Frist von 14 Tagen. Sie beginnt erst, wenn der Makler vor dem Exposé die Widerrufsbelehrung übersendet. Findet die Belehrung zu einem späteren Zeitpunkt statt, beginnt die Widerrufsfrist erst dann.

Häufig kommt es jedoch zu Verwirrungen, wenn Makler vor dem Exposé eine Widerrufsbelehrung verschicken.

Muss ich etwas für die Besichtigung zahlen? Das ist natürlich nicht so.

Wichtig zu wissen, ein Maklervertrag kommt durch zwei Willenserklärungen zustande: Die erste ist jene vom Kaufinteressent, der das Exposé über ein Onlineportal anfordert. Die zweite stellt die Übersendung des Exposés oder die Terminvereinbarung für eine Besichtigung dar. Da an dieser Stelle ein Maklervertrag entsteht, muss die gesetzliche Belehrungspflicht eingehalten werden. Daher übersenden wir Ihnen vor dem Exposé bzw. vor der Besichtigung eine Widerrufsbelehrung.

Die Widerrufsbelehrung bitten wir Sie auszudrucken und zur Besichtigung zusammen mit einer Ausweiskopie mitzubringen. Alternativ können Sie uns diese auch vorab per Email senden.

Muss ich die Widerrufsbelehrung unterschreiben?

NEIN. Die Besichtigung oder ein Exposeversand dann nach Ablauf der 14 tägigen Frist/Wartezeit jederzeit möglich.

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Immobilienbewertung - Immobilienmakler
Manfred Sedlmeier


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0 80 39 / 90 71 54 1

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Ein persönliches Gespräch ist durch nichts zu ersetzen.

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