Wenn sich zwei streiten
Scheitert eine Ehe, stellt sich oft die Frage, was mit der gemeinsamen Immobilie passiert. Optionen gibt es viele, aber welche passt auf die eigene Situation?
Ängste und Zweifel beim Immobilienkauf beseitigen
Durch unsere fachliche Prüfung helfen wir Ihnen, die mit einem Immobilienerwerb verbundenen Risiken einzuschätzen und zu minimieren. Viele Baumängel sind für Laien nicht sofort erkennbar. Oft kennt der Besitzer eines alten Hauses die Mängel selbst nicht und eine Gewährleistung vom Verkäufer für später entdeckte Mängel gibt es in der Regel nicht. Schützen Sie sich vor finanziellen Überraschungen und erfahren Sie vor dem Kauf, welche Kosten zusätzlich auf Sie zukommen.
Die Auflassungsvormerkung
Um die Interessen des Käufers zu sichern, ist es notwendig, eine Auflassungsvormerkung vorzunehmen. Immobilienkäufer sollten daher auch erst den Kaufpreis an den Verkäufer zahlen, wenn die Vormerkung im Grundbuch durch den Notar erfolgt ist. Die Auflassung gilt rechtsverbindlich als Zusage für den Käufer, als neuer Eigentümer eines Grundstücks oder einer Immobilie im Grundbuch eingetragen zu werden.